Beteiligungsformen

Formen der Bürgerbeteiligung an Windkraftanlagen

Genossenschaft

Gemäß §1 Genossenschaftsgesetz ist eine Genossenschaft eine Gesellschaft (...), deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder (...) durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern (...). 

Besonderheiten sind: 

- Offene Mitgliederzahl (einfacher Ein- und Austritt möglich) 
- Haftung beschränkt (nur mit dem eingezahlten Betrag) 
- Stimmrecht pro Kopf, unabhängig vom eingezahlten Betrag 
- Beteiligung nur am Gewinn

GmbH & Co. KG

Die GmbH & Co. KG verbindet die beiden Rechtsformen GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und KG (Kommanditgesellschaft) insoweit, dass es sich um eine KG (Personengesellschaft) handelt, bei der der einzige Vollhafter (Komplementär) eine GmbH ist. 

Besonderheiten sind: 

- Geschlossene Mitgliederzahl 
- Haftung der Teilhafter (Kommanditisten) nur mit ihrer Einlage 
- GmbH als Vollhafter haftet (auch) nur mit Geschäftsvermögen 
- Stimmrecht gemäß der Beteiligungshöhe 
- Beteiligung am Gewinn und Vermögen

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